§ 6 UStDV
FNA: 611-10-14-1
Fassung vom: 21.02.2005
Stand: 01.02.2025
zuletzt geändert durch:
Jahressteuergesetz 2024, BGBl. I Nr. 387 vom 02.12.2024

§ 6 UStDV Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten

§ 6 Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten

UStDV ( Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung )

Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten sowie zwischen diesen Gebieten sind die Streckenanteile in diesen Gebieten als inländische Beförderungsstrecken anzusehen.