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12
BewRGr
Stand: 19.09.1966
zuletzt geändert durch:
-, -
B. Unbebaute Grundstücke
Änderungsnachweis
12 BewRGr Grundstücke mit zerstörten oder dem Verfall preisgegebenen Gebäuden (§ 72 Abs. 3 und § 9 BewG)
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
12 Grundstücke mit zerstörten oder dem Verfall preisgegebenen Gebäuden (§ 72 Abs. 3 und § 9 BewG)
BewRGr ( Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Richtlinien zur Bewertung des Grundvermögens )
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