(zu § 241 Absatz 5)Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit1. Mehr flächenabhängige Zweige des Tierbestands: Pferdehaltung, Pferdezucht, Schafzucht, Schafhaltung, Rindviehzucht, Milchviehhaltung, Rindviehmast.2. Weniger flächenabhängige Zweige des Tierbestands: Schweinezucht, Schweinemast, Hühnerzucht, Entenzucht, Gänsezucht, Putenzucht, Legehennenhaltung, Junghühnermast, Entenmast, Gänsemast, Putenmast.