I.
Zwischen der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer GmbH & Co. KG, als Organträgerin und der M-GmbH als Organgesellschaft bestand eine gewerbesteuerrechtliche Organschaft mit Gewinnabführungsvertrag.
Testen Sie "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|