Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 vom 06.05.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 23.04.2015, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 21.05.2015, wird auf Kosten des Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.
Die nach §§
1.
Das Amtsgericht hat die auf Löschung der Beteiligten zu 1 im Handelsregister gerichtete Anmeldung kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Liquidation sei nicht beendet. Das ergebe sich aus der Mitteilung des Finanzamts, die steuerliche Abwicklung der Gesellschaft sei noch nicht abgeschlossen.
2.
Das Amtsgericht hat die Anmeldung zu Recht zurückgewiesen.
Nach § 74 Abs. 1 Satz 1 GmbHG ist der Schluss der Liquidation zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die Liquidation beendet und die Schlussrechnung gelegt ist.
Testen Sie "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|