1. Die Gewerbesteuermessbetragsbescheide 2004 bis 2008 jeweils vom 26.08.2010 und für 2009 vom 16.09.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.09.2011 werden dahingehend geändert, dass der Gewerbesteuermessbetrag auf jeweils Null EUR festgesetzt wird.
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