I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH. Gegenstand ihres Unternehmens ist unter anderem die Herstellung und der Vertrieb von Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen sowie sanitären Einrichtungen. Zum 1. Januar 1995 beteiligte sich die H-GmbH am Handelsgewerbe der Klägerin mit einer Einlage in Höhe von 5 000 DM atypisch still.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) setzte die Gewerbesteuermessbeträge für die Streitjahre 1998 und 1999 gegenüber der Klägerin zunächst unter Berücksichtigung des Freibetrags gemäß §
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