Der inzwischen verstorbene A war Alleingesellschafter der grundbesitzhaltenden B GmbH in C. Mit notariell beurkundetem Vertrag des Notars D vom 24. November 2008 (UR Nr. …) teilte er seinen an der Gesellschaft bestehenden Geschäftsanteil im Nennbetrag von 50.000 DM in vier Teilgesellschaftsanteile im Nennbetrag von je 12.500 DM auf und verschenkte je einen dieser Teilgeschäftsanteile im Wege vorweggenommener Erbfolge an seine Töchter. Diese sind zugleich mit gleichen Anteilen die Beteiligten der Klägerin. Die persönlich haftende Gesellschafterin der Klägerin, die E Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, hat keine Einlage geleistet.
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