OLG Karlsruhe, vom 09.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 U 210/05
LG Karlsruhe, vom 29.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 689/03
Rechtmäßigkeit der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Maßstab der Rechtskontrolle der Satzung
BGH, Urteil vom 14.11.2007 - Aktenzeichen IV ZR 74/06
DRsp Nr. 2007/22795
Rechtmäßigkeit der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Maßstab der Rechtskontrolle der Satzung
»a) Die Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von einem endgehaltsbezogenen Gesamtversorgungssystem auf ein auf dem Erwerb von Versorgungspunkten beruhendes Betriebsrentensystem durch den Tarifvertrag Altersversorgung vom 1. März 2002 (ATV) und die Neufassung der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) vom 22. November 2002 (BAnz. Nr. 1 vom 3. Januar 2003) ist als solche mit höherrangigem Recht vereinbar.b) Die Berechnung der bis zum Zeitpunkt der Systemumstellung von den pflichtversicherten Angehörigen rentenferner Jahrgänge erworbenen Rentenanwartschaften und deren Übertragung in das neu geschaffene Betriebsrentensystem in Form so genannter Startgutschriften nach den §§ 32, 33 Abs. 1 ATV, 78, 79 Abs. 1 VBLS i.V. mit § 18 Abs. 2BetrAVG ist im Grundsatz nicht zu beanstanden.c) Die nach der Satzung vorgesehene Regelung, nach der in jedem Jahr der Pflichtversicherung lediglich 2,25% der Vollrente erworben werden, führt jedoch zu einer sachwidrigen, gegen Art. 3 Abs. 1GG verstoßenden Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der rentenfernen Versicherten und damit zur Unwirksamkeit der sie betreffenden Übergangs- bzw. Besitzstandsregelung.
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