Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Einlage eines Gesellschafters in ein gesellschaftsbezogenes Rücklagenkonto einer GmbH & Co. KG eine freigebige Zuwendung an die Mitgesellschafter darstellt.
An der 2010 gegründeten A GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG) waren als Kommanditisten beteiligt die Klägerin mit einem nominellen Kapitalanteil i. H. v. 14.000 Euro sowie ihre drei Kinder C, M und O mit einem nominellen Kapitalanteil in Höhe von jeweils 2.000 Euro. Das Kommanditkapital der Gesellschaft betrug danach 20.000 Euro. Die persönliche haftende Gesellschafterin ist die A Verwaltungs GmbH ohne eigenen Kapitalanteil. Gegenstand des Unternehmens ist die Bewirtschaftung, die Verwaltung und die Verwertung des eigenen Vermögens und desjenigen ihrer Gesellschafter.
Testen Sie "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|