FG Düsseldorf - Urteil vom 24.01.2017 (10 K 1932/16 E)
Der ESt-Bescheid 2014 vom 13.11.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.06.2016 wird dahingehend geändert, dass der Bruttoarbeitslohn um 1.732 € niedriger angesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. [...]