| Autor: Tillmann |
Ihr Mandant ist Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Aus steuerlichen Gründen soll diese in eine GmbH & Co. KG umgewandelt werden. Ihr Mandant fragt Sie, wie ein solcher Formwechsel abläuft.
Das UmwG sieht verschiedene Möglichkeiten der Umstrukturierung vor:
Verschmelzung, | |
Spaltung und den | |
Formwechsel. |
Im Gegensatz zu den beiden anderen Varianten findet beim Formwechsel (§§ 228 ff. UmwG) keine Vermögensübertragung statt. Die Identität des Rechtsträgers bleibt also gewahrt (sog. „Identitätsgrundsatz“).2b Folgende Schritte sind beim Formwechsel zwingend bzw. empfehlenswert:
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