11.3 Der Formwechsel einer GmbH in eine GmbH und Co. KG

Autor: Tillmann

11.3.1 Beratungssituation

Ihr Mandant ist Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Aus steuerlichen Gründen soll diese in eine GmbH & Co. KG umgewandelt werden. Ihr Mandant fragt Sie, wie ein solcher Formwechsel abläuft.

11.3.2 Rechtliche Einordnung

Das UmwG sieht verschiedene Möglichkeiten der Umstrukturierung vor:

Verschmelzung,

Spaltung und den

Formwechsel.

Im Gegensatz zu den beiden anderen Varianten findet beim Formwechsel (§§ 228 ff. UmwG) keine Vermögensübertragung statt. Die Identität des Rechtsträgers bleibt also gewahrt (sog. "Identitätsgrundsatz").2b Folgende Schritte sind beim Formwechsel zwingend bzw. empfehlenswert:

1.

Erster Schritt: Gründung und Beteiligung der künftigen Komplementär GmbH an der alten Gesellschaft Aufgrund des Identitätsgrundsatzes wird in der Praxis generell empfohlen, zunächst die künftige Komplementär-GmbH neu zu gründen und in das Handelsregister einzutragen. Diese erhält im Rahmen der Abtretung oder durch Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses einen (Mini-)Geschäftsanteil (z.B. 100 €) an der Alt-GmbH, sogenanntes Treuhandmodell.2c Ein späterer Eintritt der neuen GmbH in die KG wäre zwar möglich, hätte aber den Nachteil, dass zunächst eine OHG entstünde mit der persönlichen Haftung der Gesellschafter als Folge.

2.