BBiG
FNA: 806-22
Fassung vom: 04.05.2020
Stand: 01.09.2024
zuletzt geändert durch:
Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz, BGBl. I Nr. 246 vom 19.07.2024

Berufsbildungsgesetz - Inhaltsverzeichnis

BBiG ( Berufsbildungsgesetz )

FNA : 806-22

Fassung vom 04.05.2020

Zuletzt geändert durch:Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz vom 19.07.2024 (BGBl. I Nr. 246)

Inhaltsverzeichnis Teil 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung § 2 Lernorte der Berufsbildung § 3 Anwendungsbereich Teil 2 Berufsbildung Kapitel 1 Berufsausbildung Abschnitt 1 Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen § 4 Anerkennung von Ausbildungsberufen § 5 Ausbildungsordnung § 6 Erprobung neuer Ausbildungs- und Prüfungsformen § 7 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer § 7 a Teilzeitberufsausbildung § 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer § 9 Regelungsbefugnis Abschnitt 2 Berufsausbildungsverhältnis Unterabschnitt 1 Begründung des Ausbildungsverhältnisses § 10 Vertrag § 11 Vertragsabfassung § 12 Nichtige Vereinbarungen Unterabschnitt 2 Pflichten der Auszubildenden § 13 Verhalten während der Berufsausbildung Unterabschnitt 3 Pflichten der Ausbildenden § 14 Berufsausbildung § 15 Freistellung, Anrechnung § 16 Zeugnis Unterabschnitt 4 Vergütung § 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung § 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung § 19 Fortzahlung der Vergütung Unterabschnitt 5 Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses § 20 Probezeit § 21 Beendigung § 22 Kündigung