Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 22.06.2016 (
Die Beklagten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses. Sie sollten zur Vermeidung weiterer Kosten die Möglichkeit einer Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
I.
Die Klägerin begehrt von den Beklagten die Räumung und Herausgabe von im Objekt xxx in T. gelegenen Gewerberäumen, in welchen die Beklagten das griechische Restaurant "I..........." betreiben.
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