LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.06.2016 (L 9 U 842/16)
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 10. Februar 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Zwischen den [...]