BGH - Urteil vom 26.04.1994
XI ZR 97/93
Normen:
BGB § 812 ;
Fundstellen:
DRsp I(144)136a
NJW-RR 1994, 847

Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer Gläubiger

BGH, Urteil vom 26.04.1994 - Aktenzeichen XI ZR 97/93

DRsp Nr. 1995/9032

Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer Gläubiger

Im Fall der Hinterlegung zugunsten mehrerer Gläubiger hat der wahre Rechtsinhaber gegen die anderen Prätendenten einen Bereicherungsanspruch, gerichtet auf Einwilligung in die Freigabe.

Normenkette:

BGB § 812 ;

Gründe (Auszug):

"Im Fall der Hinterlegung zugunsten mehrerer Gläubiger steht dem wirklichen Inhaber des Rechts gegen die anderen Prätendenten ein materiellrechtlicher Anspruch aus § 812 BGB auf Einwilligung in die Freigabe zu (BGHZ 35, 165, 170 ...). Dieser setzt nicht voraus, daß der klagende Prätendent bei der Hinterlegung als Berechtigter benannt worden ist."

Fundstellen
DRsp I(144)136a
NJW-RR 1994, 847