2/14.4.1 Die selbständige (rechtsfähige) Stiftung

Autoren: Klinkner/Fußangel/Janzen/Rätsch/Wagener

2/14.4.1.1 Gesetzliche Grundlagen

Durch das "Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts" aus dem Jahr 20021)

wurden die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Stiftung erstmals bundeseinheitlich und abschließend geregelt (§§  80, 81 BGB).

Die in den §§  80  ff. BGB aufgenommenen Regelungen mit dem Verweis auf das Vereinsrecht stellen die privatrechtlichen Grundbestimmungen für Stiftungen dar. Ergänzt werden diese bundesrechtlichen Vorschriften durch die öffentlich-rechtlichen Landesstiftungsgesetze der Bundesländer.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Stiftungszivilrechts zum 01.07.2023 wird das gesamte Stiftungszivilrecht in den §§  80  ff. BGB n.F. einheitlich und abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sodann treten die landesstiftungsrechtlichen Regelungen, die im Widerspruch zum BGB stehen, außer Kraft. Es ist zu erwarten, dass Landesstiftungsgesetze bis zum 01.07.2023 an die neue Rechtslage angepasst werden.2)

Erforderlich sind zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung nach den bundesrechtlichen Vorschriften