Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Juni 2007 und des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30. August 2006 aufgehoben und die Klage mit der Maßgabe abgewiesen, dass die Beklagte die von der Beigeladenen zu 1. erstellten Abrechnungen für ambulante Notfallbehandlungen, die bis zum 30. Juni 2009 durchgeführt worden sind, entgegenzunehmen und abzurechnen hat.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|