BayObLG, Beschluss vom 24.07.2001 - Aktenzeichen 1Z BR 20/01
DRsp Nr. 2001/12508
Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums
»1. Zur Frage der Sittenwidrigkeit der Erbeinsetzung eines Lebenspartners unter Übergehung von nahen Angehörigen.2. Zur Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums, der auf die (angebliche) nachteilige Änderung des Verhaltens der Bedachten gegenüber dem Erblasser gestützt wird.3. Die Anfechtung eines Testaments wegen möglichen Motivirrtums greift nicht durch, wenn der Erblasser den Irrtum erkannt und seine ursprünglich vom Irrtum beeinflusste Verfügung bewusst hat fortgelten lassen.«