Der Kläger fordert vom beklagten Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) die Anpassung seiner laufenden Betriebsrente entsprechend den vom Essener Verband beschlossenen Erhöhungen.
Der im Oktober 1926 geborene Kläger war zunächst bei der H GmbH beschäftigt. Der Arbeitgeber war Mitglied des Essener Verbandes. Der Essener Verband unterstützt seine Mitglieder bei der Berechnung und Auszahlung der Renten. Er ist dem Mitglied gegenüber verpflichtet, eine Leistungsordnung aufzustellen (§ 3 der Satzung). Diese Bestimmung lautet:
"§ 3
Der Verband hat die Leistungsordnung, die Gruppenbildung und die Gruppenbeträge - auch mit Wirkung für laufende Leistungen - regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls den veränderten Verhältnissen anzupassen.
Anpassungen können auch vorgenommen werden, wenn
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