Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 12.05.2010
S 0331.2.1-3/1 St42

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 12.05.2010 (S 0331.2.1-3/1 St42) - DRsp Nr. 2010/80338

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 12.05.2010 - Aktenzeichen S 0331.2.1-3/1 St42

DRsp Nr. 2010/80338

Wegfall des Erfordernisses der Steuerfestsetzung in Erbfällen nach Ausschlagung der Erbschaft durch sämtliche Erben Absehen von der Steuerfestsetzung nach § 156 Abs. 2 AO nach Löschung von juristischen Personen im Handelsregister

In Ergänzung der allgemeinen Ausführungen in der Vollstreckungskartei Bayern (§ 261 AO, Karten 6 u. 7) zu den Anwendungsfällen nach § 156 Abs. 2 AO verweise ich auf Folgendes:

1. Freistaat Bayern als gesetzlicher Erbe nach Ausschlagung der Erbschaft durch sämtliche Erben