Zu der Frage, ob für Übernachtungskosten bei Auslandsgeschäftsreisen weiterhin eine Pauschale entsprechend dem BMF-Schreiben vom 9. November 2004(BStBl 2004 I S. 1052) als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann, nimmt das BMF in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
Für die Berücksichtigung von Übernachtungskosten bei Auslandsgeschäftsreisen als Betriebsausgabe ist R 9.7 Abs. 2 LStR 2008 entsprechend anzuwenden. Im Ergebnis sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|