Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 04.03.2008 (S 2221-3 St 32/St 33)
Die Altenteilsleistungen sind mit ihrem tatsächlichen Wert, der im einzelnen nachzuweisen ist, abzugsfähig. Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn der Wert der unbaren Altenteilsleistungen am Maßstab der [...]