Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bremen - 1. Zivilkammer - vom 18. Februar 2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I. Die Klägerin hat mit vorliegender Klage die Beklagte, Witwe des am [...] 2007 verstorbenen Herrn F., auf Zahlung von Behandlungskosten und Kosten für stationäre Unterbringung in Anspruch genommen. Die Beklagte hat die Erbschaft nach ihrem Ehemann ausgeschlagen.
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