Auf die weitere Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 4 werden der Beschluss des Landgerichts Ellwangen vom 29.11.2019 -
Die Erinnerung des Betroffenen gegen den Kostenansatz des Amtsgerichts Aalen vom 07.03.2018 - Kassenzeichen ... - wird zurückgewiesen.
2.Das Verfahren ist in allen Instanzen gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
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