Die Parteien streiten um den Widerruf einer Schenkung.
Die Kläger sind die Eltern des Beklagten. Sie waren Eigentümer des 1254 qm großen, mit einem Mehrfamilienhaus und mehreren Nebengebäuden (u.a. Schwimmbad, Pferdestall und Waschküche) bebauten Grundstücks K.weg 9 in B.-F.. Sie selbst bewohnten das angrenzende Hausgrundstück K.weg 8a.
Im Zuge einer "Mustervereinbarung über die Durchführung von Mietermaßnahmen" vom 7. September 1988 begannen der Beklagte und seine damalige Lebensgefährtin und spätere Ehefrau E. V., als Mieter die Wohnung im zweiten Obergeschoß und das darüberliegende Dachgeschoß im Anwesen K.weg 9 auszubauen.
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