Die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 15. September 2020 wird zurückgewiesen.
Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert: 5.000 €
Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Dass das Landgericht die Beschwerde des Bruders der Betroffenen (Beteiligter zu 3) gegen die Verlängerung der Betreuung mangels Beschwerdeberechtigung verworfen hat, hält rechtlicher Nachprüfung stand.
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