Die Parteien streiten im Revisionsverfahren noch darüber, ob die Beklagte die Betriebsrente des Klägers zum 1. Juli 1996 erhöhen muß.
Die Beklagte ist eine Unterstützungskasse. Sie hat die dem Kläger zugesagte Altersversorgung durchzuführen. Der Kläger war bis zum 31. Dezember 1989 bei dem Trägerunternehmen der Beklagten beschäftigt. Seit 1. Januar 1990 bezieht er aus der gesetzlichen Rentenversicherung Altersrente und von der Beklagten eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 564,64 DM.
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