LAG Frankfurt/Main, vom 28.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 244/11
ArbG Frankfurt/Main, vom 26.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 5141/10
BetriebsrentenanpassungWirtschaftliche Leistungsfähigkeit des VersorgungsschuldnersAuswirkungen der FinanzkriseAnsprüche eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente an den Kaufkraftverlust
BAG, Urteil vom 15.04.2014 - Aktenzeichen 3 AZR 51/12
DRsp Nr. 2014/7043
BetriebsrentenanpassungWirtschaftliche Leistungsfähigkeit des VersorgungsschuldnersAuswirkungen der FinanzkriseAnsprüche eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente an den Kaufkraftverlust
Orientierungssätze:1. Die wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners rechtfertigt die Ablehnung einer Betriebsrentenanpassung nach § 16 Abs. 1BetrAVG insoweit, als dieser prognostizieren darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen. Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an, die grundsätzlich anhand der bisherigen Entwicklung - idR in den letzten drei Jahren vor dem Anpassungsstichtag - zu ermitteln ist.2. Bei der Berechnung der Eigenkapitalverzinsung ist einerseits auf die erzielten Betriebsergebnisse, andererseits auf die Höhe des Eigenkapitals abzustellen. Beide Berechnungsfaktoren sind nicht ausgehend von den nach internationalen Rechnungslegungsregeln erstellten Abschlüssen, sondern auf der Grundlage der nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsregeln erstellten Abschlüsse des Versorgungsschuldners zu bestimmen.
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