BFH - Urteil vom 25.04.2001
II R 14/98
Fundstellen:
ZEV 2001, 495

BFH - Urteil vom 25.04.2001 (II R 14/98) - DRsp Nr. 2001/11025

BFH, Urteil vom 25.04.2001 - Aktenzeichen II R 14/98

DRsp Nr. 2001/11025

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) zu 1 und 2 sind Eheleute, die Kläger und Revisionskläger zu 3 bis 7 deren Kinder, die mit ihnen in den Streitjahren in Haushaltsgemeinschaft lebten.

Mit Urkunde vom ... 1982 ist die X-Stiftung als juristische Person nach liechtensteinischem Recht mit Sitz in Y errichtet worden. Zweck der Stiftung ist nach den Statuten die Verwaltung, Sicherung und Vermehrung des Stiftungsvermögens sowie die materielle Sicherung der Begünstigten. Das Stiftungsvermögen stammt von der liechtensteinischen Anstalt Z, die ihrerseits die Mittel von der liechtensteinischen A-Stiftung und dem 1976 verstorbenen Vater der Klägerin zu 2 erhalten hat. Begünstigte der A-Stiftung waren u.a. die Eltern der Klägerin zu 2 sowie die Klägerin zu 2, deren vier Geschwister und die jeweiligen ehelichen Nachkommen.