Auf Anfrage hin, daß die Frage des Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verbandes (DRV) zur ustl. Beurteilung des Ortes der Leistung bei Kabinen- und Clubschiffahrten, Kreuzfahrten sowie Kreuzflügen noch nicht beantwortet ist, bemerkt die OFD im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder:
Der DRV hatte in seinem Fragenkatalog in diesem Zusammenhang u. a. auf die Entscheidung des FG Köln v. 28.6.1994 (EFG 1995 S.
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