BMF - Schreiben vom 05.01.1999
IV D 3 - S 1300 - 143/98
Fundstellen:
BStBl 1999 I 122

BMF - Schreiben vom 05.01.1999 (IV D 3 - S 1300 - 143/98) - DRsp Nr. 2008/80847

BMF, Schreiben vom 05.01.1999 - Aktenzeichen IV D 3 - S 1300 - 143/98

DRsp Nr. 2008/80847

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverhandlungen am 1. Januar 1999

Hiermit übersendet das BMF eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Abkommensverhandlungen.

Wie die Übersicht zeigt, werden verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. Das BMF weist die Obersten Finanzbehörden der Länder an, ihrer seits die Finanzämter anzuweisen, Steuerfestsetzungen in geeigneten Fällen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiß ist, ob und wann ein Abkommen wirksam wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Abkommensinhalt - soweit bekannt - bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zu entscheiden.