Die Europäische Kommission hat am 28. Februar 2001 die erforderliche Genehmigung für die betriebliche Förderung nach dem Investitionszulagengesetz 1999 erteilt. Damit ist das Investitionszulagengesetz 1999 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Fortsetzung der wirtschaftlichen Förderung in den neuen Ländern vom 18. August 1997 (BGBl 1997 I S.
Die Genehmigung und eine neue Fassung des Investitionszulagengesetzes 1999 werden im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden.
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