Durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) v. 23.10.2000 (BStBl I S. 1428) ist in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG die Übertragung von Einzel- WG aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers oder aus dessen Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt neu geregelt worden. Diese Neuregelung gilt für Übertragungen von einzelnen WG ab dem 1.1.2001. Der Gesetzeswortlaut des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG unterscheidet allerdings nicht zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von Einzel- WG, was zu Zweifeln hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Vorschrift geführt hat.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder nimmt das BMF zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Auslegung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG i.d.F. des StSenkG wie folgt Stellung: