Das BMF sieht auch die Schwierigkeiten, die sich ergeben, wenn jede Mahlzeit, die ein Arbeitnehmer auf einer Dienstreise erhält, erfaßt werden müßte. In dem inzwischen von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf der
In diesem Zusammenhang ist der ursprüngliche Richtlinienentwurf noch in einem weiteren Punkt geändert worden. Der Wert einer unentgeltlichen Mahlzeit ist mit dem amtlichen Sachbezugswert anzusetzen. 1996 sind dies voraussichtlich 4,50 DM für ein Mittag- oder Abendessen und 2,60 DM für ein Frühstück. Beide Änderungen wurden gelegentlich eines Gesprächs zur Kindergeldauszahlungsverordnung vom Fachreferat mit Ihren Vertretern erörtert. Dabei schienen die Vorbehalte im wesentlichen ausgeräumt.
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