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Im Kalenderjahr 2002 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:
Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 46,66 Euro |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 41,00 Euro |
Besoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechende Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 83,99 Euro |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 73,80 Euro |
Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 158,65 Euro |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 139,40 Euro |
Beamtenanwärter und Polizeimeisteranwärter im Bundesgrenzschutz
- | mit Standort in den alten Ländern | 55,99 Euro |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 49,20 Euro |
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