Mit Schreiben vom 27. Juni 1995 hat das BMF eine Note des schweizerischen Außenministeriums übermittelt, nach der bis zum 21. Dezember 1994 alle Gemeinden des Kantons Graubünden - mit Ausnahme der Gemeinden Zillis-Reischen und Valendas - der Gegenseitigkeitserklärung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kanton Graubünden vom 11. August 1975 über die Befreiung von Zuwendungen zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken von der Erbschaft- und Schenkungsteuer beigetreten waren.
Das schweizerische Außenministerium hat mit der beigefügten Note mitgeteilt, daß zwischenzeitlich auch die Gemeinden Zillis-Reischen und Valendas ihren Beitritt zu der genannten Gegenseitigkeitserklärung erklärt haben; somit gilt diese nun für alle Gemeinden des Kantons Graubünden.
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