1 Anlage
Der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor, ABl. EG Nr. C 28 S. 2 vom 1. Februar 2000m wird hiermit - ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit - veröffentlicht.
Auf die Anwendungsregelungen in § 52 Abs. 23 EStG zu § 7g Abs. 8 Satz 2 Nr. 5 EStG und § 10 Abs. 4a Satz 2 InvZulG 1999 i. d. F. des Gesetzes vom 20. Dezember 2000 (a. a. O.) wird hingewiesen.
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