In der Türkei wird eine Steuer unter der Bezeichnung „Vergi Kesintisi” erhoben. Hierbei handelt es sich um eine Abzugssteuer nach Artikel
Daneben wird ein Zuschlag unter der Bezeichnung „Fon Kesintisi” auf die Einkommen und Körperschaftsteuer erhoben. Der Zuschlag beträgt 10 % der Einkommen- und Körperschaftsteuer und wird auf die veranlagte Steuer erhoben. Er wird grundsätzlich auch bei Abzugssteuern erhoben, nicht jedoch bei Steuern auf Löhne, Gehälter und Einnahmen aus der Vermietung von Wohnraum.
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