BMF - Schreiben vom 30.05.2001
S 2144

BMF - Schreiben vom 30.05.2001 (S 2144) - DRsp Nr. 2008/85216

BMF, Schreiben vom 30.05.2001 - Aktenzeichen S 2144

DRsp Nr. 2008/85216

§ 4 EStG Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

Mit Urt. v. 18.1.2001 hat der BFH entschieden, dass allein in der Kürze der zwischen Schenkung und Darlehensgewährung liegenden Zeit keine unwiderlegbare Vermutung für die gegenseitige Abhängigkeit der beiden Verträge liegt.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt Folgendes:

Abweichend von der bisherigen Verwaltungsauffassung in Rn. 9 des o. a. BMF-Schreibens ist eine Abhängigkeit zwischen Schenkung und Darlehen nicht allein deshalb zu vermuten, weil die Vereinbarung von Schenkung und Darlehen zwar in mehreren Urkunden, aber innerhalb kurzer Zeit erfolgt ist. Die Beurteilung, ob eine gegenseitige Abhängigkeit der beiden Verträge vorliegt, ist anhand der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen.