Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 83. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 19. April 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 5.000 €
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