DrittelbG
FNA: 801-14
Fassung vom: 18.05.2004
Stand: 01.09.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl. I S. 3311 vom 07.08.2021

Drittelbeteiligungsgesetz - Inhaltsverzeichnis

DrittelbG ( Drittelbeteiligungsgesetz )

FNA : 801-14

Fassung vom 18.05.2004

Inkrafttreten der Fassung: 01.07.2004

Zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 07.08.2021 (BGBl. I S. 3311)

Inhaltsverzeichnis
Teil 1 Geltungsbereich
§ 1 Erfasste Unternehmen
§ 2 Konzern
§ 3 Arbeitnehmer, Betrieb
Teil 2 Aufsichtsrat
§ 4 Zusammensetzung
§ 5 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
§ 6 Wahlvorschläge
§ 7 Ersatzmitglieder
§ 7 a Nichterreichen des Geschlechteranteils
§ 8 Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
§ 9 Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
§ 10 Wahlschutz und Wahlkosten
§ 11 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
§ 12 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer