Expertentipps

Autorin: von Einem

Die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie ab 01.10.2020 sieht verschiedene Flexibilisierungen gegenüber den alten Regelungen vor, so dass sich ein Blick in die Neuregelungen lohnt. Beispielsweise musste bisher mit der Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. Mit der Neufassung erweitert sich die Frist auf 28 Tage, es sei denn, es wird auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf eingetragen. Mit der Neuregelung der Heilmittel-Richtlinie können zudem mehrere vorrangige Heilmittel verordnet werden (§ 7 Abs. 5 Heilmittel-Richtlinie n.F.).

Letzte redaktionelle Änderung: 05.10.2020