Expertentipps

Autorin: Kestler

Für die Nachlassplanung in Patchworkkonstellationen ist stets die individuelle Situation in der Familie zu analysieren, die Wünsche und Vorstellungen der Mandanten sind exakt zu ermitteln. Dafür sind vor allem die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der Erblasser exakt zu ermitteln. Ebenso ist vor Gestaltung eines Testaments die gesetzliche Erbfolge gedanklich durchzuspielen, und damit sind auch die Pflichtteilsquoten zu ermitteln. Sollen beide Todesfälle geregelt werden, ist auf jeden Fall zu beachten, wer das Vermögen des Erstversterbenden erhält.

Wird der Partner Alleinerbe, so unterliegt das geerbte Vermögen zur Gänze seiner Erbfolge. Wird der Längerlebende nur von seinen eigenen Kindern beerbt, erhalten die Kinder des Erstversterbenden außer ihrem Pflichtteil keinen Anteil am Nachlass. Dies kann durch Anordnung von Vor- und Nacherbschaft oder durch Aussetzung eines Vor- und Nachvermächtnisses zugunsten der eigenen Kinder vermieden werden (siehe Mandatssituation 6.11 und 6.12). Haben die Partner erneut geheiratet, sollten sie beide Todesfälle in einem gemeinschaftlichen Testament regeln (siehe Mandatssituation 6.1). So haben sie die Möglichkeit, ihre Regelungen für beide Erbfälle aufeinander abzustimmen sowie ihrer individuellen Familiensituation und den eigenen Wünschen anzupassen.