Lösung

Autorin: Kestler

Hannes Walther hat verschiedene Optionen, seinen Nachlass zu regeln und ein Testament aufzusetzen:

Möglichkeit 1: Hannes Walther setzt seine Ehefrau Kerstin Berg zur Alleinerbin ein.

Kerstin Berg wird Alleinerbin von Hannes Walther aufgrund des Testaments. Seine Kinder Lara und Christian Walther sind enterbt, ihnen stehen aber Pflichtteilsansprüche zu.

Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote von Lara und Christian Walther. Nach gesetzlicher Erbfolge hätte Kerstin Berg ihren Ehemann zur Hälfte beerbt, seine Kinder Lara und Christian Walther ihren Vater jeweils zu 1/4. Ihre Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte hiervon, nämlich jeweils 1/8. Sind Lara und Christian Walther noch minderjährig, würde ihre Mutter Franziska Walther als Inhaberin der elterlichen Sorge die Pflichtteilsansprüche für sie geltend machen (siehe hierzu auch Mandatssituation 6.4). Das bedeutet, dass Franziska Walther die den Kindern zustehenden Pflichtteilsansprüche in deren Namen und für deren Rechnung beim Erben geltend macht.

Simon Berg erhielte nach gesetzlicher Erbfolge nichts, da er kein leibliches Kind von Hannes Walther ist, ihm steht damit auch kein Pflichtteilsanspruch zu.

Möglichkeit 2: Hannes Walther setzt seine Kinder Lara und Christian Walther sowie seine Ehefrau Kerstin Berg und deren Sohn Simon Berg zu gleichen Teilen als Erbe ein.