Expertentipps

Autorin: Kestler

Für die Nachlassplanung in Patchworkkonstellationen ist stets die individuelle Situation in der Familie zu analysieren, die Wünsche und Vorstellungen der Mandanten sind exakt zu ermitteln. Dafür sind vor allem die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der Erblasser exakt zu ermitteln. Ebenso ist vor Gestaltung eines Testaments die gesetzliche Erbfolge gedanklich durchzuspielen, und damit sind auch die Pflichtteilsquoten zu ermitteln. Sollen beide Todesfälle geregelt werden, ist auf jeden Fall zu beachten, wer das Vermögen des Erstversterbenden erhält. Wird beispielsweise der Partner Alleinerbe, so unterliegt das geerbte Vermögen zur Gänze seiner Erbfolge. Wird der Längerlebende beispielsweise nur von seinen eigenen Kindern beerbt, erhalten die Kinder des Erstversterbenden - mit Ausnahme der gemeinsamen Kinder - außer ihrem Pflichtteil keinen Anteil am Nachlass. Dies kann durch Anordnung von Vor- und Nacherbschaft oder durch Aussetzung eines Vor- und Nachvermächtnisses zugunsten der eigenen Kinder vermieden werden (siehe Mandatssituationen 6.11 und 6.12).