Steuerrechtliche Aspekte

Autor: Engels

Es kann zunächst auf die Mandatssituationen 6.6 und 6.7 Bezug genommen werden sowie auf die sich aus der Einführung (unter 6.1) ergebenden Steuerbelastungen.

Möglichkeit 1: Thomas Hohenstein setzt seine Lebensgefährtin Annabelle Winterberg zur Alleinerbin ein.

Diese Regelung ist steuerlich ungünstig, da für Anabelle Winterberg lediglich ein Freibetrag i.H.v. 20.000 € besteht und mindestens ein Steuersatz von 30 % anfällt. Es kann auf die Beispielsberechnung in der Mandatssituation 6.6, Möglichkeit 1 Bezug genommen werden. Zu berücksichtigen sind die Pflichtteilsquoten der drei leiblichen Kinder von Thomas Hohenstein.

Möglichkeit 2: Thomas Hohenstein setzt seine Kinder Carlotta, Martin und Theresa Hohenstein sowie den Sohn seiner Lebensgefährtin, Jost Winterberg, zu gleichen Teilen als Erbe ein.

Hier gilt für Jost Winterberg die ungünstige Steuerklasse mit 20.000 € Freibetrag und einem Tarif von 30 %.

Möglichkeit 3: (Thomas Hohenstein setzt seine Kinder Carlotta, Martin und Theresa Hohenstein zu gleichen Teilen als Erbe ein; seiner Exfrau Ermeline Hohenstein-Faust möchte er jeglichen Zugriff verweigern, und Möglichkeit 4: (Thomas Hohenstein setzt seine Kinder Carlotta, Martin und Theresa Hohenstein zu Miterben zu gleichen Teilen ein und bestimmt Testamentsvollstreckung bis zu deren jeweiligem 25. Lebensjahr; seiner Exfrau Ermeline Hohenstein-Faust möchte er jeglichen Zugriff verweigern.)