Expertentipps

Autoren: Mainz-Kwasniok/Klatt

Als Anwalt sollten Sie dem alleinstehenden Hannes Werner raten, sich von seiner Mutter eine Vorsorgevollmacht geben zu lassen, damit im Bedarfsfall keine Betreuung erforderlich wird (siehe im Einzelnen zu Betreuungsfragen Teil 5).

Der wichtigste Hinweis an den Mandanten in einer vorsorgenden Beratung - mit dem Ziel potentiell verwertbares Vermögen zu verringern - ist der Hinweis auf die (rechtzeitige) Umschichtung von Barvermögen in eine Immobilie, sei es durch Neuanschaffung, Renovierung, Anbau etc. Damit können höhere Vermögen geschützter sein als Barvermögen, ggf. kann noch eine monatliche Belastung generiert werden.

Das Vorhandensein von Wohneigentum hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des weiteren Altersvorsorgevermögens, wenn das unterhaltspflichtige Kind dadurch im Alter einen geringeren Bedarf haben wird (es kann mietfrei wohnen). Das ist besonders zu beachten bei Mandanten, die selbst kurz vor Erreichen des Rentenalters stehen.