Autorin: Melle |
Da Heimbetreiber gemäß dem
Ein einfaches Bestreiten des Heimbewohners, dass er die Pflichtverletzungen nicht begangen hat, reicht in einem möglichen Zivilverfahren dann nicht mehr aus. Der Heimbewohner müsste substantiiert bestreiten, da sich die Pflichtverletzungen im Wahrnehmungsbereich des jeweiligen Bewohners befinden.
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